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  Verhinderungspflege
 



Verhinderungspflege

 

Pflegende Angehörige können nicht immer rund um die Uhr für ihren Pflegebedürftigen da sein.
Auch sie brauchen Zeit für sich.

    Wir entlasten Sie!



Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung
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Pflegebedürftigen steht jährlich der Betrag von 1.612 € zu.     

Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise genommen werden und/oder auch für eine Unterbringung in der Kurzzeitpflege.

Es besteht auch die Möglichkeit, den jährlichen Betrag für die Kurzzeitpflege von 1.612 € zu 50 % für die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.